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Service-Hotline
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Freise Reinigungstechnik GmbH & Co.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Firma Freise-Reinigungstechnik.

§ 1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw.
schriftlichen Bestätigung durch uns über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Freise- Reinigungstechnik bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen: Entfernung von Gegenständen die die Reinigungsarbeiten behindern.

§ 3 Ausfall von Reinigungen

Jegliche Termine können nur 10 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Spätere

Stornierungen können nicht berücksichtig werden und werden zu 100 % in Rechnung gestellt

Dies gild für mündlich sowie schriftlich vereinbarte Termine sowie für alle angebotenen Dienstleistungen .

§ 4 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von Freise- Reinigungstechnik unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe,
unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw. eine Schadensersatzanspruch ist nicht möglich und wird ausgeschlossen .

§ 5 Garantie und Haftung

Die Dienstleistung durch Freise- Reinigungstechnik wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Bei Photovoltaik und Solaranlagenreinigungen geben wir keine Garantie dass sich die Leistung der gereinigten Anlage steigert. Freise- Reinigungstechnik haftet ausschließlich für Schäden die während der Reinigungsarbeiten entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden wie z.b Wasserschäden, Kratzer oder Sonstige Schäden die nicht innerhalb von 24 Stunden angezeigt werden. schäden werden nur anerkant wenn diese innerhalb von 24 Stunden bei uns angezeigt werden. spätere schaden meldungen können nicht abgewickelt werden. ( Die Schadenmeldung von 24 Stunden gilt für alle Dienstleistungsbereiche)

Zudem unterschreibt der Kunde nach ausführung der Reinigung das keine Schäden oder Mängel

festzustellen sind und eine nacharbeit sowie eine schadenbeseitugung nicht erforderlich ist. mit der Abnahme und der geleisteten Unterschrift ist keine Schadenmeldung mehr möglich.

Bei Grundreinigungen sowie Bauabschlussreinigungen übernehmen wir keine Haftung für Kratzer auf Glasscheiben , Rahmen Oder Bodenbelägen . Da auf Grund der Verschmutzung eine Schadenfreiheit vor der Reinigung nicht ersichtlich ist . Desweiteren kann es auf Grund von starken Verschmutzungen wie Sand , Mörtel ,Putz usw. zu Kratzern kommen . Diese Schäden werden von uns nicht anerkannt und sind mit Auftrags Erteilung / Angebots Annahme / Terminvereinbarung ausgeschlossen des weiteren handelt es sich bei einer Grundreinigung nach Bauabschluss um die Reinigung des normalen Bauschmutzes , Farbe , Mörtel , Kleber oder Ähnliches können gff. Verbleiben . 

 

Grundreinigung von Bodenbelägen wie : Pvc und  linoleum . Bei der Grundreinigung und anschließenden Versieglung können bei zuvor nicht versiegelten Bodenbelägen Flecken sowie Dellen / Erhebungen entstehen . Der Grund ist eine zuvor nicht versiegelte und mangelhafte Pflege des vorhandenen Bodenbelags . aus diesem Grund schließen wir ein solches Schadensbild aus der Haftung aus . Wir weisen ausdrücklich daraufhin das derartige Flecken , Dellen oder Beulen entstehen können . 

Fleckenbildung : entsteht durch beispielsweise das einziehen einer uns nicht bekannten Flüssigkeit welche später eine Haftung der Beschichtung ( matt / glänzend ) nicht möglich macht .

Dellenbildung : ein jahrelang offener das heißt nicht versiegelter Bodenblag nimmt Feuchtigkeit sowie Reinigungsmittel auf wodurch sich über einige Jahre die Klebeschichten Lösen . Es kommt bei der Reinigung bei der viel Wasser verwendet werden muss zum eindringen des Wassers in den Bodenbelag wodurch Dellen entstehen können . 
oftmals legen sich diese Dellen von alleine . Jedoch nicht immer und nicht vollständig . 
auf Grund dessen schließen wir ausdrücklich die genannten Punkte aus der Haftung aus . Diese entstehen während der Arbeiten aber sind nicht verursacht durch diese . 
 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Freise- Reinigungstechnik berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

sie können unsere Rechnungen auch bei ihrer Pflegeversicherung einreichen, seit Januar 2023 sind wir zugelassener Dienstleister . Die IK nummer finden sie auf der Rechnung .  

§ 7 Unterhaltsreinigungen / Treppenhausreinigungen

Die Kündigungsfrist für Unterhalts sowie für Treppenhausreinigungen beträgt 4 Wochen und mussschriftlich erfolgen.

§ 8 Angebote

die Online Anfrage so wie die erstelleung von Angeboten ist Kostenlos

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Freise- Reinigungstechnik und dem Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden.

 

stand der AGBs 21.12.2020